Studienbereich 11

Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns

Prof. Dr. Kai-Uwe Kock


Fachliche Schwerpunkte:

Im Studienbereich 11 sind die rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer aus dem Staatsrecht und dem Privatrecht angesiedelt.
Im Staats- und Europarecht werden die historischen, politischen und rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vermittelt. Das Fach unterrichtet damit an das Allgemeinwissen anknüpfend vor allem die Bedeutung und die Funktionsweise des Grundgesetzes und der Europäischen Verträge. Als zukünftige Beamte und damit als ausführendes Organ des Staates haben die Studierenden die Vorgaben der Verfassung – insbesondere der Grundrechte – zu beachten. Daher müssen sie über das Allgemeinwissen hinaus verstehen, wie der Staat und die Union funktionieren, wie Entscheidungen in ihm zustande kommen, welche geschichtlichen Ereignisse sich prägend für viele Regelungen und Konstruktionen ausgewirkt haben und welche Rechte und Pflichten jeder einzelne Bürger hat. 
Ebenfalls im Studienbereich 11 angesiedelt ist das Studienfach Privatrecht. Dieses Fach setzt sich in den für die öffentliche Verwaltung relevanten Grundzügen mit dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht auseinander. 


Lehrveranstaltungen im Diplom

Staatsrecht und Politik
Europarecht und -politik
Zivilrecht 


Lehrveranstaltungen im Bachelor

Staats- und Europarecht
Extremismusprävention (Blockveranstaltung)
Privatrecht


Zurück zur Übersicht ❯