Studienbereich 12

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

RD Dr. Dirk Jansen


Fachliche Schwerpunkte

Der Studienbereich 12 betreut und gestaltet die rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Beamtenrecht.
Zu Beginn des Studiums findet die Lehrveranstaltung "Einführung in das Recht" statt. Hier werden Grundlagen und Methoden des Rechts vermittelt. Es werden verschiedene Rechtsgebiete beschrieben, juristische Hilfsmittel dargestellt, praktische Bezüge des Rechts verdeutlicht und bereits die Anwendung von Rechtssätzen auf einfache juristische Fallgestaltungen geübt. Ziel der Vorlesung ist es, Verständnis für das Recht aufzubauen und das Interesse an rechtlichen Zusammenhängen zu wecken.
In den Lehrveranstaltungen zum Verwaltungsrecht werden methodische Fähigkeiten der Studierenden anhand des Allgemeinen und des Besonderen Verwaltungsrechts weiterentwickelt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verknüpfung allgemeiner verwaltungsrechtlicher Grundlagen mit den besonderen Anforderungen an die zöllnerische Praxis gelegt. Dies soll den Studierenden verdeutlichen, dass verwaltungsrechtliche Kenntnisse in nahezu jedem zöllnerischen Tätigkeitsfeld von großer Bedeutung sind. Es geht einerseits um die Vermittlung von Fachwissen, andererseits aber gerade auch um die zielgerichtete Schulung von Methodenkompetenz. Die Studierenden sollen sich neue Rechtsgebiete eigenverantwortlich erarbeiten und damit verbundene Rechtsfragen selbstständig beantworten können. Um derartige methodische Fähigkeiten auszubilden, hat sich der Studienbereich der Anwendung und Entwicklung neuer auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Lehrmethoden, wie beispielsweise dem sog. Problemorientierten Lernen, verschrieben.
Das Beamtenrecht gehört zum juristischen Werkzeug eines jeden Beamten. Es ist fachlich dem Besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Die Vorlesung behandelt die rechtlichen Grundlagen für die Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses. Sie befasst sich mit den Voraussetzungen für die Umsetzung, Abordnung und Versetzung eines Beamten. Darüber hinaus werden eingehend die Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis dargestellt. Beamte haben Ihre Tätigkeit uneigennützig und unbestechlich auszuüben. Deshalb sollen die Studierenden im Rahmen der Vorlesung auch für das Thema „Korruptionsprävention und -bekämpfung“ sensibilisiert werden.


Lehrveranstaltungen im Diplom

Einführung in das Recht
Verwaltungsrecht
Recht des öffentlichen Dienstes


Lehrveranstaltungen im Bachelor

Einführung in das Recht (Blockseminar)
Allgemeines Verwaltungsrecht
Beamtenrecht


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