Studienbereich 14

Europarecht, laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung

Prof. Dr. Benjamin Küchenhoff


Fachliche Schwerpunkte

Das Fach „Europarecht“ hat in der zöllnerischen Ausbildung besondere Bedeutung: Die Zölle werden als eigene Mittel der Europäischen Union (EU) vereinnahmt, die überwiegende Zahl der im Studium zu vermittelnden Normen sind Verordnungen oder Richtlinien der EU-Gesetzgebungsorgane, Rechtsstreitigkeiten zwischen Wirtschaft und Verwaltung werden häufig durch die EU-Gerichte entschieden, der dynamische Erweiterungsprozess der EU hat immer wieder erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung und Strukturen der nationalen Zollverwaltungen. Die Studierenden müssen deshalb frühzeitig erfahren, wie Europa „funktioniert“. Zudem ist es wichtig zu erkennen, wie das EU-Recht die auf die spätere praktische Arbeit hinführenden Rechtsgebiete durchdringt. Der Studienplan des Fachs „Europarecht“ orientiert sich folglich an diesen Zielen und betont die Bezüge zwischen EU und dem Aufga-benspektrum der Zollverwaltung. Im Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes“ ist das Europarecht Bestandteil der Veranstaltungen im [link]Studienbereich 11[/link].

Das Fach „Laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung“ im Diplomstudiengang Zoll wurde aus der Erkenntnis heraus entwickelt, dass die vielen, bereits im Grundstudium auf die Praxis und das Hauptstudium hinführenden Fächer einer sinnvollen „Klammer“ bedürfen. Die Vielfalt von Fächern wie Allgemeines Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht, Außenwirtschafts-recht, Handelsrecht usw. bedurfte eines Raumes, in dem diese Fächer mit einander in Bezie-hung gesetzt und die praktische Bedeutung anhand von fächerübergreifenden Fallstudien aufgezeigt wird. Im Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes“ besteht dieser Bedarf nicht mehr, da nunmehr vor dem ersten Praxiseinsatz umfangreiche zollspezifische Lehrveranstaltungen stattfinden.


Lehrveranstaltungen im Diplom

Europarecht
Laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung 


Lehrveranstaltungen im Bachelor

 


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