Studienbereich 21

Allgemeines Steuerrecht

RD Ludger Grote


Fachliche Schwerpunkte

Das Allgemeine Steuerrecht am Fachbereich Finanzen umfasst die Anwendung der Abgabenordnung auf die steuerrechtlich relevanten Lebenssachverhalte in der Zollverwaltung, insbesondere also in Bezug auf Verbrauchsteuern, Zölle und Verkehrsteuern. Die Lehrveranstaltungen befassen sich mit dem Steuerschuldrecht, dem Steuerverwaltungsrecht einschließlich des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie dem Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.


Lehrveranstaltungen im Diplom

Grundzüge des allgemeinen Steuerrechts 
Handels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Steuerrecht (H I, H II, H III)
Steuerstraf- und OWi-Recht (H I, H III)
Vollstreckungsrecht


Lehrveranstaltungen im Bachelor

Allgemeines Steuerrecht
Transferveranstaltung Steuern
Allgemeines Steuerrecht (Vertiefung)
Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftung und Nebenfolgen (Wahlpflichtfach)
Vollstreckungs- und Insolvenzrecht (Wahlpflichtfach)


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