Studienbereich 21
Allgemeines Steuerrecht
RD Ludger Grote
Fachliche Schwerpunkte
Das Allgemeine Steuerrecht am Fachbereich Finanzen umfasst die Anwendung der Abgabenordnung auf die steuerrechtlich relevanten Lebenssachverhalte in der Zollverwaltung, insbesondere also in Bezug auf Verbrauchsteuern, Zölle und Verkehrsteuern. Die Lehrveranstaltungen befassen sich mit dem Steuerschuldrecht, dem Steuerverwaltungsrecht einschließlich des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie dem Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Lehrveranstaltungen im Diplom
Grundzüge des allgemeinen Steuerrechts
Handels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Steuerrecht (H I, H II, H III)
Steuerstraf- und OWi-Recht (H I, H III)
Vollstreckungsrecht
Lehrveranstaltungen im Bachelor
Allgemeines Steuerrecht
Transferveranstaltung Steuern
Allgemeines Steuerrecht (Vertiefung)
Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftung und Nebenfolgen (Wahlpflichtfach)
Vollstreckungs- und Insolvenzrecht (Wahlpflichtfach)