Seit dem 01.03.2024 absolvieren die Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst den dualen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes“. Dieser wird nach drei Jahren mit der Verleihung des Titels „Bachelor of Laws (LL.B.)“ abgeschlossen und die Absolventinnen und Absolventen werden in der Regel direkt als Beamtinnen und Beamte auf Probe in die Bundesfinanzverwaltung übernommen.
Studienstart ist zum 1. März und zum 1. September eines jeden Jahres.
Im ersten Studienjahr (1. und 2. Semester) erwerben die Studierenden durch die Lehrveranstaltungen am Fachbereich Finanzen grundlegendes Wissen über die öffentliche Verwaltung und die Zollverwaltung.
Im zweiten Studienjahr (3. und 4. Semester) absolvieren die Nachwuchskräfte in der Regel an einem Hauptzollamt ihre erste Praxisphase. Dabei lernen sie verschiedene Bereiche der Zollverwaltung wie die Zollabfertigung, Warenkontrolle oder Vollzugsdienste kennen und unterstützen erfahrene Kolleginnen und Kollegen bei Prüfungen, Ermittlungen sowie Kontrollen. Im 3. und 4. Semester finden außerdem begleitende (Fern-)Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Finanzen zur aktiven Verzahnung der theoretischen mit den praktischen Studieninhalten statt.
Im dritten Studienjahr vertiefen die Studierenden im 5. Semester ihr Wissen durch Pflicht- und Wahlmodule. Das 6. Semester beginnt mit dem Anfertigen einer Bachelorarbeit. Es folgt die zweite Praxisphase, welche neben der Bundesfinanzverwaltung auch an einer externen Behörde oder Einrichtung im In- oder Ausland absolviert werden kann. Das Studium endet mit der Verteidigung der Bachelorarbeit.
Der Studiengang „Zolldienst des Bundes“ vermittelt Kenntnisse in Rechtswissenschaften, Ökonomie, Digitaler Verwaltung und Verwaltungspsychologie.
Insgesamt umfasst das Studium 21 Module, darunter 18 Pflichtmodule, 2 Wahlpflichtmodule sowie ein Wahlpflichtpraktikum.
Einen detaillierten Überblick verschafft das hier hinterlegte Modulhandbuch.