Grundstudium

Grundstudium

Das Grundstudium wird von Fachabteilungsleiter Professor Dr. Benjamin Küchenhoff geleitet.


Studienbereich 11 - Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns

Im Studienbereich 11 sind die Unterrichtsfächer Staatsrecht / Politiklehre und Zivilrecht angesiedelt, die beide im Rahmen des Grundstudiums unterrichtet werden.

Im Fach Staatsrecht / Politiklehre werden die historischen, politischen und rechtlichen Grundlagen des Staatsgefüges Bundesrepublik Deutschland vermittelt und die Werteordnung des Grundgesetzes näher erläutert. Das Fach unterrichtet damit an das Allgemeinwissen anknüpfend vor allem die Bedeutung und die Funktionsweise des Grundgesetzes. Dieses ermöglicht allen Bürgern Freiheiten, deren Wert im Alltagsleben gerne vergessen wird. Als zukünftige Beamte und damit als ausführendes Organ des Staates haben die Studierenden die Vorgaben der Verfassung – insbesondere der Grundrechte – zu beachten. Daher müssen sie über das Allgemeinwissen hinaus verstehen, wie der Staat funktioniert, wie Entscheidungen in ihm zustande kommen, welche geschichtlichen Ereignisse sich prägend für viele Regelungen und Konstruktionen ausgewirkt haben und welche Rechte und Pflichten jeder einzelne Bürger hat. Inhaltlich geht es dabei um die allgemeine Staatslehre, das Staatsorganisationsrecht und die Bedeutung und die Funktionsweise der Grundrechte.

Ebenfalls im Studienbereich 11 angesiedelt ist das Studienfach Zivilrecht. Dieses Fach setzt sich in den für die öffentliche Verwaltung relevanten Grundzügen mit dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs auseinander. Dies sind insbesondere die Bereiche der Unterscheidung von natürlichen und juristischen Personen, die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit, das Zustandekommen von Verträgen, die verschiedenen Vertragstypen des Zivilrechts und das Abstraktionsprinzip verbunden mit der Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum.


Studienbereich 12 - Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Der Studienbereich 12 betreut und gestaltet wesentliche juristische Grundlagenfächer des Hochschulstudiums der künftigen Diplom-Finanzwirte und Diplom-Finanzwirtinnen. Dazu zählen die Unterrichtsfächer Einführung in das Recht, Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns sowie das Recht des öffentlichen Dienstes.

Die Vorlesung "Einführung in das Recht" steht am Anfang des juristischen Studiums. Hier werden Grundlagen und Methoden des Rechts vermittelt. Es werden verschiedene Rechtsgebiete beschrieben, juristische Hilfsmittel dargestellt, praktische Bezüge des Rechts verdeutlicht und bereits die Anwendung von Rechtssätzen auf einfache juristische Fallgestaltungen geübt. Ziel der Vorlesung ist es, Verständnis für das Recht aufzubauen und das Interesse an rechtlichen Zusammenhängen zu wecken.

Daran anknüpfend werden im Fach "Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns" die methodische Fähigkeiten der Studierenden anhand des Allgemeinen und des Besonderen Verwaltungsrechts weiterentwickelt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verknüpfung allgemeiner verwaltungsrechtlicher Grundlagen mit den besonderen Anforderungen an die zöllnerische Praxis gelegt. Dies soll den Studierenden verdeutlichen, dass verwaltungsrechtliche Kenntnisse in nahezu jedem zöllnerischen Tätigkeitsfeld von großer Bedeutung sind. Es geht einerseits um die Vermittlung von Fachwissen, andererseits aber gerade auch um die zielgerichtete Schulung von Methodenkompetenz. Die Studierenden sollen sich neue Rechtsgebiete eigenverantwortlich erarbeiten und damit verbundene Rechtsfragen selbstständig beantworten können. Um derartige methodische Fähigkeiten auszubilden, hat sich der Studienbereich der Anwendung und Entwicklung neuer auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Lehrmethoden, wie beispielsweise dem sog. Problemorientierten Lernen, verschrieben.

Das Fach "Recht des öffentlichen Dienstes" gehört zum juristischen Werkzeug eines jeden Beamten. Es ist fachlich dem Besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Die Vorlesung behandelt die rechtlichen Grundlagen für die Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses. Sie befasst sich mit den Voraussetzungen für die Umsetzung, Abordnung und Versetzung eines Beamten. Darüber hinaus werden eingehend die Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis dargestellt. Beamte haben Ihre Tätigkeit uneigennützig und unbestechlich auszuüben. Deshalb sollen die Studierenden im Rahmen der Vorlesung auch für das Thema „Korruptionsprävention und -bekämpfung“ sensibilisiert werden.

Professor Dr. Kai-Uwe Kock


Studienbereich 13 - Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Der Studienbereich umfasst die Fächer, Volkswirtschaftslehre(VWL), Öffentliche Finanzwirtschaft (ÖFw), Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (BGV) und Projektmanagement (PM).

  • Die Volkswirtschaftslehre umfasst einerseits Volkswirtschaftstheorie (Mikroökonomie und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) und andererseits Wirtschaftspolitik (Ziele und Instrumente der Wirtschaftspolitik). Besonderer Wert wird dabei auf die Anwendung der erworbenen ökonomischen Kenntnisse auf ausgewählte aktuelle wirtschaftspolitische Fragen gelegt.
  • Die Öffentliche Finanzwirtschaft vermittelt die notwendigen Kenntnisse aus dem Bereich Staat und Finanzen, also die Finanzverfassung einerseits und die Finanzwirtschaft der öffentlichen Haushalte andererseits, z.B. die Aufstellung, Feststellung, Durchführung und Kontrolle des Bundeshaushaltsplans. Weiterhin werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen staatlicher finanzwirtschaftlicher Aktivitäten beleuchtet.
  • Das Fach BGV vermittelt die betriebswirtschaftlichen, organisationstheoretischen und informationstechnischen Inhalte, die im Rahmen einer ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung notwendig sind. Dazu gehören Grundlagen aus den Bereichen Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Verwaltungsorganisation, Verwaltungssteuerung und Informationsverarbeitung.
  • Im Projektmanagement bearbeiten die Studierenden im Rahmen einer Blockveranstaltung ein eigenes Projekt in Kleingruppen unter Beachtung des Projektleitfadens für die Bundesfinanzverwaltung. Dazu gehört eine abschließende Präsentation der jeweiligen Arbeitsergebnisse.

Axel Baumann


Studienbereich 14 - Europarecht, laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung

Die Aufgabengebiete des Studienbereichs 14 gliedern sich in Europarecht (EuR) und Laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung (LTyp). Beide Fächer und die zugehörigen Lerninhalte sind curricular im Grundstudium angesiedelt.

  • Europarecht:
    Das Fach „Europarecht“ hat in der zöllnerischen Ausbildung besondere Bedeutung: Die Zölle werden als eigene Mittel der Europäischen Union (EU) vereinnahmt, die überwiegende Zahl der im Studium zu vermittelnden Normen sind Verordnungen oder Richtlinien der EU-Gesetzgebungsorgane, Rechtsstreitigkeiten zwischen Wirtschaft und Verwaltung werden häufig durch die EU-Gerichte entschieden, der dynamische Erweiterungsprozess der EU hat immer wieder erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung und Strukturen der nationalen Zollverwaltungen.

    Die Studierenden müssen deshalb frühzeitig erfahren, wie Europa „funktioniert“. Zudem ist es wichtig zu erkennen, wie das EU-Recht die auf die spätere praktische Arbeit hinführenden Rechtsgebiete durchdringt. Der Studienplan des Fachs „Europarecht“ orientiert sich folglich an diesen Zielen und betont die Bezüge zwischen EU und dem Aufgabenspektrum der Zollverwaltung.

  • Laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung:
    Das Fach „Laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung“ wurde aus der Erkenntnis heraus entwickelt, dass die vielen, bereits im Grundstudium auf die Praxis und das Hauptstudium hinführenden Fächer einer sinnvollen „Klammer“ bedürfen. Die Vielfalt von Fächern wie Allgemeines Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht, Außenwirtschaftsrecht, Handelsrecht usw. bedarf eines Raumes, in dem diese Fächer mit einander in Beziehung gesetzt und die praktische Bedeutung anhand von fächerübergreifenden Fallstudien aufgezeigt wird.

    Das Fach „Laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung“ hat deshalb folgende interdisziplinäre Querschnittsfunktionen:
    • Verzahnung der Grundstudiumsfächer mit den Fächern des Hauptstudiums bereits im Grundstudium
    • Wiederholung und Vertiefung der laufbahntypischen Fächer im Grundstudium in Form fächerübergreifender Übungen (kein neuer Stoff)
    • Motivation für das Praktikum I
    • Vorbereitung der eigenständigen Klausur „Laufbahntypik“ in der Zwischenprüfung
    • Erstmalige Einführung des Studiengebietes FKS im Überblick

Professor Dr. Benjamin Küchenhoff


Studienbereich 15 - Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns und Managementlehre

Das Studium am Fachbereich Finanzen soll die zukünftigen Diplom-Finanzwirte auf ihre Aufgaben im gehobenen Dienst der Zollverwaltung vorbereiten. Neben dem Erwerb fachlicher Kenntnisse im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich sollen die Studierenden auch in die Lage versetzt werden, das spätere berufliche Handeln im sozialen Kontext gestalten zu können.

Der Studienbereich 15 befasst sich im Grundstudium mit den -für alle Fachbereiche der Fachhochschule des Bundes einheitlich ausgerichteten- Themen rund um Führung und Zusammenarbeit, Kommunikation und Motivation sowie Wahrnehmung, Urteilsbildung und soziale Rollen.

Im Fach Managementlehre im Hauptstudium finden in kleineren Seminargruppen mit -durchschnittlich 18 Personen- Trainings statt, in denen die Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, typische Situationen am Arbeitsplatz auszuprobieren und anschließend zu reflektieren. Hier soll eine Verknüpfung zwischen den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen im Hinblick auf die oben beschriebenen Themen und den in den praktischen Ausbildungszeiten zwischen den Studienabschnitten gemachten praktischen Erlebnissen hergestellt werden. So kreisen die Seminare im Hauptstudium 1 (18 USt.) um Aspekte aus dem Bereich Kommunikation und Gesprächsführung, Schwerpunkte der H 2 Seminare (30 Stunden) sind die Themen Persönlichkeit, Motivation und die Analyse und der Umgang mit Konflikten im beruflichen Alltag.

Die jeweiligen Lernziele, Lerninhalte und Zeitrichtwerte sind den jeweiligen Studienplänen zu entnehmen.


Studienbereich 16 - Informationstechnik

Schon seit Jahren nutzt die Bundesfinanzverwaltung die sich aus der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ergebenden Vorteile. Dies hat dazu geführt, dass jeder Arbeitsplatz mehr oder weniger stark durch IT unterstützt wird.

In dem Studienbereich 16 werden die Studierenden in die Grundlagen der an den Arbeitsplätzen in der Regel vorzufindenden Informationstechnologie (Software) eingeführt. Auf der Grundlage eines Einstufungstests werden sie mit den in der BFV verwendeten Programmen der Bürokommunikation vertraut gemacht bzw. die vorhandenen Kenntnisse vertieft und verbessert. Ihnen werden neben den wichtigsten Funktionalitäten auch die wesentlichen Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes nahe gebracht.

Darüber hinaus werden ausgewählte Fachanwendungen der BFV vorgestellt und deren Relevanz für die spätere Arbeit dargelegt.

Letztlich erfolgt eine Einführung in die für die Ausbildung besonders wichtigen Programme EVSF und ILIAS.