Das Hauptstudium wird von dem Fachabteilungsleiter Professor Dr. Malte Peters geleitet.
Studienbereich 21 - Allgemeines Steuerrecht
Schwerpunktmäßig behandelt das Studiengebiet die Anwendung der Abgabenordnung auf die steuerrechtlich relevanten Lebenssachverhalte. Erfasst wird nicht nur der steuerschuldrechtliche Bereich, sondern auch die steuerstrafrechtliche Beurteilung einschließlich des Steuerordnungswidrigkeitenrechts und das Vollstreckungsrecht. Die Lerninhalte sind verteilt auf alle Studienabschnitte.
Studienbereich 22 - Allgemeines Zollrecht
Der Studienbereich 22 vereinigt das Allgemeine Zollrecht einschließlich des Einfuhrumsatzsteuerrechts und das Zolltarifrecht.
Aufgrund der Zielrichtung der Studierenden – eine Tätigkeit in der deutschen Zollverwaltung – stellen das weitestgehend europarechtlich kodifizierte Zollrecht und das stark international geprägte Zolltarifrecht einen Schwerpunkt im Grund- und Hauptstudium dar.
Professorin Dr. Sandra Rinnert
Studienbereich 23 - Besonderes Zollrecht
Im Studienbereich Besonderes Zollrecht werden Lehrveranstaltungen zu Pflicht- und Wahlpflichtfächern durchgeführt. Die Pflichtfächer verteilen sich auf die Studienfächer
- Außenwirtschaftsrecht
- Marktordnungsrecht
- Recht der Verbote und Beschränkungen
- Warenursprungs- und Präferenzrecht
Studienbereich 24 - Recht der sozialen Sicherung
In diesem Studiengebiet geht es um die den Behörden der Zollverwaltung durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zur Sicherung der Sozialsysteme zugewiesenen Aufgaben.
Zur Bekämpfung aller Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führen die Behörden der Zollverwaltung Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen durch, verfolgen und ahnden Ordnungswidrigkeiten und ermitteln Straftaten. Die dazu erforderlichen Rechtskenntnisse werden vermittelt in den Studienfächern:
- Recht der sozialen Sicherung von Arbeitnehmern
- Allgemeines Strafrecht
- Strafprozessrecht
Studienbereich 25 - Verbrauchsteuerrecht
Die Verbrauchsteuern stellen einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt des Bundes dar. Traditionsgemäß gehört die Verwaltung dieser Steuern zu den originären Aufgaben der Zollverwaltung. Im Studienbereich 25 sind die „Verbrauchsteuern“ angesiedelt. Mit der Einführung der Luftverkehrsteuer zum 1.1.2011 ist dem Zoll die Verwaltung einer Rechtsverkehrsteuer übertragen worden. Die Anbindung dieser Steuer ist im Studienbereich Verbrauchsteuern erfolgt.
Zu den Fächern des Studienbereichs gehören:
- Grundsätze des Verbrauchsteuerrechts
- Energiesteuerrecht
- Tabak- und Kaffeesteuerrecht
- Alkoholsteuerrecht
- Besteuerung von Strom, Kohle und Erdgas
- Luftverkehrsteuer
Studienbereich 26 - Betriebswirtschaftslehre
Dieser Studienbereich umfasst die Fächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) sowie Besondere Betriebswirtschaftslehre in der Zollverwaltung (BBWL).
Die Fächer sind mit insgesamt 204 Vorlesungsstunden in allen Teilen des Hauptstudiums und im fachspezifischen Teil des Grundstudiums vertreten und insgesamt Gegenstand einer Klausur und einer mündlichen Teilprüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung.
Das Fach ABWL hat Grundlagencharakter für jeden Absolventen eines Studienganges, bei dem der Titel „-wirt“ (konkret: Finanzwirt) verliehen wird. Entsprechend werden im Fach ABWL grundlegende Kenntnisse vermittelt. Konkret handelt es sich dabei um:
- externes Rechnungswesen (Buchführung, Jahresabschlusserstellung und –berichtigung),
- Jahresabschlussanalysen und das interne Rechnungswesen (Kostenrechnung in Handels- und Herstellungsbetrieben) und betriebswirtschaftliche Planungs- und Steuerungsinstrumente (insbesondere aus den Bereichen Beschaffung, Investition und Finanzierung; es sind hier aber auch Kennzahlen aus anderen betrieblichen Funktionsbereichen Unterrichtsgegenstand).
Im Fach BBWL werden die folgenden Inhalte vermittelt:
- Grundlagenkenntnisse über die Modellierung von Prozessen,
- Ziele und Instrumente der Standard-KLR in der Bundesfinanzverwaltung,
- Steuerungsinstrumente in der Zollverwaltung und die aus ihrem Einsatz resultierenden Wirkungen.